Dauer der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des 6. Lebensjahres. Eine Rückstellung vom Schulbesuch kann für 1 Jahr erfolgen.

Die Vollzeitschulpflicht endet für unsere Schülerinnen und Schüler nach 10 Jahren des Schulbesuches, da diese keine weiterführende Schule besuchen, bzw. in kein Ausbildungsverhältnis eintreten.

Nach Vollendung des 10. Schulbesuchsjahres kann nach Anhörung der Eltern die Schulzeit um zwei weitere Jahre durch die Schulleitung verlängert werden. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Schulpflicht ist immer eine pädagogsiche Einzelfallentscheidung, die in enger Absprache mit den Eltern erfolgt.

Schülerinnen und Schüler sollten vor ihrer Entlassung wenigstens 1 Jahr die Werkstufe besucht haben.

Über die Dauer des Verbleibes in einer Stufe entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der KlassenlehrerIn bzw. der Stufenkonferenz; in der Regel sind es 3-4 Jahre.